Eindämmung des Corona-Virus

Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist Vermeidung von Sozialkontakten. Die Bürgermeisterin Hansmeier und Bürgermeister Greilmeier appellieren deshalb an die Bürger der Gemeinden Heldenstein und Rattenkirchen ihre Besuche im Rathaus auf absolut notwendige Fälle zu beschränken. „Wir müssen unseren Parteiverkehr in den nächsten Tagen leider erheblich beschränken. Dies tun wir zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger, um die Verbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich einzudämmen.

Online-Registrierung im Impfzentrum

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Statusmeldung bezüglich der Coronapandemie

"Ihr Verhalten könnte den Unterschied machen"

15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Aktuelle Zahlen für Bayern

Allgemeine Informationen

Bis auf Weiteres ist das Betreten der Wertstoffhöfe ist nur noch mit FFP2-Msken gestattet.
Dies gilt sowohl für die Mitarbeiter wie auch für die Bürger/innen.

Auch die Verwaltung der VG Heldenstein darf nur noch mit FFP2-Masken betreten werden.

Corona-Pandemie / Infektionslage weiter sehr angespannt / FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel ab 18. Januar

Die Infektionslage aufgrund der Corona-Pandemie ist in Bayern und Deutschland weiter sehr angespannt. Die bislang ergriffenen Maßnahmen haben leider noch nicht zu dem erhofften spürbaren und nachhaltigen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Ziel ist, eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50 Fällen pro 100.000 Einwohner zu erreichen. Erst ab diesem Inzidenzwert ist eine sichere Nachverfolgung von Infektionswegen gewährleistet. Aktuell besonders besorgniserregend ist das Auftreten stark ansteckender Virusmutationen in einigen Ländern, deren Eintrag und Verbreitung in Bayern und Deutschland vermieden werden muss.

Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat daher heute eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, den 18. Januar 2021, beschlossen.

14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Allgemeinverfügung ab 01.11.2021

Eingeschränkter Dienstbetrieb im LRA Mühldorf

Allgemeine Fragen zur Kinderbetreuung

Bayernhilfsprojekte - LRA

Abfallentsorgung und Wertstoffhöfe im Landkreis Mühldorf in Zeiten von Corona

Hinweise zur Abfallentsorgung

Gewährleistung Entsorgungssicherheit

Öffnung der Wertstoffhöfe im Landkreis Mühldorf

Zutrittsregeln für die Wertstoffhöfe im Landkreis Mühldorf