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Eheschließungen

Eheschließung anmelden

Eheschließende müssen die Eheschließung beim örtlich zuständigen Standesamt anzeigen. Bestehen unterschiedlich Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter, Sie die Eheschließung anmelden möchten. 

Für die Anmeldung müssen beide persönlich beim Standesamt vorsprechen. In Ausnahmefällen kann der Partner schriftlich ermächtigt werden, die Anmeldung in seinem Namen vorzunehmen. Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzung für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür Fragen an die Eheschließenden stellen. 

Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen. Die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen erfahren Sie beim zuständigen Standesamt. 

Das für die Gemeinde Heldenstein zuständige Standesamt ist das Standesamt in Ampfing.

Die standesamtliche Trauung selbst kann hier in der Gemeinde Rattenkirchen oder an einen anderen Ort in Deutschlag stattfinden. Die Unterlagen werden an die jeweiligen Orte weitergeleitet. 

In Rattenkirchen wird die Trauung durch den ersten Bürgermeister Rainer Greilmeier vollzogen. 

Termine können telefonisch oder per E-mail vereinbart werden.

regina.mueller@heldenstein.de

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