Verkehr
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Bei Eingriffen in den StraßenverkehrÂ
Baustellen oder Veranstaltungen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und entsprechend beschildert werden. Hierzu muss sich der Verantwortliche für die Baustelle bzw. der Veranstalter frühzeitig vor Beginn an die Straßenverkehrsbehörde wenden.Â
Hier muss eine verkehrsrechtliche Anordnung erteilt werden. Mit dieser Anordnung werden weitere Stellen über die Verkehrsbehinderung informiert und, falls nötig, eine entsprechende Beschilderung aufgebaut.Â
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