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Tierschutz & -haltung

Richtlinien für Tierschutz und Tierhaltung 

Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben des Tieres/der Tiere und darf keinem Tier ohne Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es gar töten. Darum gibt es eine Reihe von tierschutzrechtlichen Regelungen.

Für die Einhaltung dieser Regelungen ist als zuständige Kreisverwaltungsbehörde zuständig: 

Landratsamt Mühldorf – Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung

Töginer Str. 18, 84431 Mühldorf 

Hier können Privatpersonen und Tierschutzvereine wahrgenommene Verstöße zur Anzeige bringen. Diese werden dann durch Amtstierärzte überprüft. Durch diese Stelle werden Hilfestellung zur Verbesserung der Tierhaltung gegeben. Aber auch, in eher seltenen Fällen, die Tierhaltung untersagt.

Bei Verdacht oder Hinweisen das im Gemeindegebiet ein Tier nicht artgerecht gehalten bzw. gequält wird, können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung wenden.

Neben den allgemeinen Verordnungen zur Tierhaltung gilt für Rattenkirchen: 

Hundehaltung

Das Halten von Hunden mit gesteigerter Aggressivität ist genehmigungspflichtig. Bitte beachten Sie hierzu die 

Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.Juli1992 (GVBI.S.268) BayRS 2011-2-7-I (§§1-2) – Bürgerservice (gesetze-bayern.de) 

Bei der Anmeldung eines Hundes ist die Rasse, bei Mischlingen die Mischrassen, anzugeben. Sollte Ihr Hund unter dieser Verordnung gelisteten Rassen zählen, wird die Gemeinde einen Wesenstest durch einen Gutachter einfordern, sobald der Hund 18 Monate alt ist. Nur mit bestandenem Test kann die Gemeinde ein entsprechendes Negativzeugnis ausstellen. 

Bitte beachten Sie, dass Hunde innerhalb des Gemeindegebiets generell an der Leine zu führen sind und nicht mit auf Spielplätze genommen werden sollen. 

Reptilien

Reptilien müssen innerhalb der Wohnung in Terrarien gehalten werden. Es ist darauf zu achten, dass die Tiere die Wohnung nicht verlassen können. 

Zuständiges Tierheim

Tierheim Winhöring
Am Tierheim 1

84543 Eisenfelden-Winhöring

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