Obdachlosigkeit
Startseite » Leben & Wohnen » Notlagen » Obdachlosigkeit
Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Obdachlosigkeit
Wenn Ihnen, aufgrund welcher Umstände auch immer, Obdachlosigkeit droht und Sie aus eigener Kraft (Einsatz eigener Sach-bzw. Finanzmittel, Inanspruchnahme anderweitiger Hilfsangebote) eine adäquate Unterkunft erlangen können, sollten Sie sich so bald als Möglich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen. Dort können Maßnahmen geprüft werden, damit Ihre Obdachlosigkeit evtl. vermieden werden kann. Außerdem kann die Gemeinde Sie zusätzlich über die Vielzahl der zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten informieren.Â
Entsprechendes gilt auch, wenn Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses (z.B. einem Wohnungsbrand) bereits obdachlos geworden sind.Â
Für den Fall, dass sich keine andere Möglichkeit ergibt, kann Ihnen durch die Gemeinde vorübergehend eine Notunterkunft zugewiesen werden. Hier möchten wir aber besonders darauf hinweisen, dass es sich um eine vorübergehende Maßnahme handelt und Sie keine “wohnungsmäßige Versorgung” verlangen können. Das heißt, Sie müssen Einschränkungen bei den Wohnansprüchen in Kauf nehmen.Â
Zum Termin bringen Sie bitte mit:Â
– Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Hilfesuchenden den Nachweis des legalen Aufenthalts)Â
– Einkommensunterlagen (Gehaltsabrechnungen, Kindergeldbescheide, Rentenbescheide, usw.)Â
– Nachweis für Unterhaltszahlungen und Unterhaltsvereinbarungen
– Nachweis über Schulden, Kreditverträge, Pfändungen
– Unterlagen aus denen die akute Obdachlosigkeit hervorgeht (z.B. Räumungsklage)Â
– ggf. Sozialhilfeantrag
Ihr Ansprechpartner: